Mit der Abgabe des Glücks-Tipps werden diese Bedingungen anerkannt!

1. Teilnahme, Rechtsweg


Die Teilnahme am Glücks-Tipp ist kostenlos, der Teilnehmer hat lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu tragen. Es ist kein unmittelbarer oder mittelbarer Einsatz des Teilnehmers erforderlich. Der Teilnehmer geht durch die Teilnahme keine vertragliche oder sonstige Verpflichtung gegenüber der dem Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker ein. Allerdings stimmt der Teilnehmer der Veröffentlichung seines Namens auf unserer Internetseite im Gewinnfall ausdrücklich zu. Die Buchung von Leistungen des Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker beeinflusst  in keiner Weise die Gewinnchancen des Teilnehmers.

Ausgenommen von der Teilnahme am Glücks-Tipp sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker, sowie alle Personen, die gemäß Ziffer 6 der Teilnahmebedingungen von dem Gewinnspiel ausgeschlossen sind. Eine Vergabe von Gewinnen an Teilnehmer, die gegen diese Bestimmung verstoßen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Jede teilnahmeberechtigte Person darf nur jeweils einen Tipp für die täglich stattfindende Ausspielung abgeben.

Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Vergabe der Gewinne (§ 762 BGB). Eine Barauszahlung der Gewinne ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Gültigkeit

Glücks-Tipps, die von Personen abgegeben werden, die nach vorstehender Ziffer 1 nicht teilnahmeberechtigt sind, sind ungültig. Ansonsten wird ein Tipp erst wirksam, wenn die Daten vollständig in unserer Datenbank gespeichert wurden. Für technische Fehler, beispielsweise bei der Datenübertragung, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es besteht kein Widerrufsrecht.
Glücks-Tipps sind nur gültig, wenn die von dem Spieler gemachten Angaben richtig sind und vom Spieler manuell auf unserer Website eingetragen wurden. Dem Spieler obliegt der Beweis für die Richtigkeit seiner Angaben. Gibt eine Person - auf welchem Weg auch immer - mehr als einen Tipp für eine Ziehung ab, sind alle von dieser Person für diese Ziehung abgegebenen Tipps ungültig. Entsprechendes gilt für die Abgabe von Glücks-Tipps mittels Skripten, Programmen oder anderen Verfahren, welche dazu geeignet sind, die Tipp-Abgabe oder -Ausspielung zu beeinflussen.

3. Spielablauf

Alle Glücks-Tipps eines Tages (0.00Uhr – 24.00Uhr) werden gesammelt und in der Regel schon am nächsten Tag ausgespielt.

Alle Mitspieler werden ausschließlich per E-Mail benachrichtigt.

Die Ermittlung des Glücks-Tipps und des Jokers erfolgt mit einem Computerprogramm während der Ausspielung, das die Zahlen und die Reihenfolge der Zahlen per Zufall ermittelt. Das Programm kann nicht manipuliert werden, wir haben also keinen Einfluss auf die ermittelten Zahlen.

Für die tägliche Ziehung wählt der Teilnehmer auf der Website des Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker eine Reihe von sechs Zahlen jeweils zwischen 1 und 5 (=Glücks-Tipp) und eine Zahl zwischen 1 und 5 als Joker aus. Durch Anklicken des Buttons ‚Tipp abschicken’ bestätigt der Spieler seinen Tipp. An der täglichen Verlosung nehmen alle im Sinne vorstehender Ziffer 2 gültigen Zahlentipps teil, die auf dem vorbezeichneten Weg abgegeben wurden und bis 24.00 Uhr in unserer Datenbank gespeichert wurden. Eingänge, welche nach dieser Frist in der Datenbank gespeichert werden, werden als solche für die Ausspielung am nächsten Tag behandelt. Die Ausspielung findet in der Regel am Folgetag statt. Nach der Ausspielung erhält der Spieler eine automatisch generierte E-Mail, die seinen getippten Glücks-Tipp und Joker mit dem ausgespielten Glücks-Tipp und Joker vergleicht. Diese E-Mail kann Hinweise auf weitere Angebote des Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker enthalten.

4. Gewinne

Zur Ermittlung der Gewinner werden der ausgespielte Glücks-Tipp und Joker mit allen gemäß Nr. 3 zu berücksichtigenden Tagestipps und Jokern verglichen. Bei den täglich stattfindenden Ausspielungen können die Teilnehmer folgende Preise gewinnen:
 
Stimmt Dein Glücks-Tipp mit dem ausgespielten Glücks-Tipp überein, ist Dein Gewinn:
1 Woche Kinderreitferien am Ponyreithof St. Margarethen (ohne Reiten)

Stimmt zusätzlich auch noch Dein Joker mit dem ausgespielten Joker überein, gewinnst Du außerdem:
10 Reitstunden am Ponyreithof St. Margarethen.

Eine Barauszahlung der Gewinne ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Benachrichtigung und Vergabe

Gewinner werden vom Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker über ihre Gewinne ausschließlich per E-Mail informiert. Der Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker geht jedoch keine dahingehende rechtliche Verpflichtung ein. Durch die Benachrichtigung des Gewinners wird keine rechtliche Verpflichtung des Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker nach § 661a BGB zur Vergabe des Gewinns begründet. Gewinne sind nicht übertragbar.

6. Ausschluss vom Gewinnspiel

Der Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker behält sich vor, einzelne Teilnehmer von dem Gewinnspiel aus sachlich gerechtfertigten Gründen auch nach der Ziehung auszuschließen. Dies gilt insbesondere für solche Teilnehmer, die unter Benutzung mehrerer E-Mail-Adressen, oder über Dritte (Strohmänner), mehrfach an einer Tagesziehung teilnehmen. Ebenso können solche Teilnehmer ausgeschlossen werden, die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels durch unbefugte Einwirkung zu beeinflussen.

7. Modifikation und Beendigung des Gewinnspiels

Der Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu modifizieren oder zu beenden.

8. Haftungsbeschränkung

Der Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker haftet nicht für die fehlerhafte Übermittlung und / oder den Verlust von Daten. Der Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker übernimmt insbesondere keine Haftung für den Verlust von Daten, die aufgrund falscher Eingabe durch den Teilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt werden oder deren Verlust auf fehlende tägliche Datensicherung des Teilnehmers zurückzuführen ist. Im Übrigen haftet der Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Der Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz von Mitarbeitern oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten des Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker. Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten ist die Haftung des Ponyreithof St. Margarethen / B. Schacker der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.