Die Longierabzeichen bescheinigen dem Longierer praktische und theoretische Fähigkeiten und Kenntnisse bei der Arbeit an der Longe.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist die Teilnahme an mindestens 2 Theorie- und ca. 2 bis 10 praktischen Übungsstunden (je nach Vorkenntnissen) notwendig. Voraussetzungen zur Teilnahme ist der Besitz des Pferdeführerscheins Umgang, der zu den gleichen Terminen erworben werden kann.
Für die Prüfung werden Reitstiefel, eine weiße Reithose und Handschuhe benötigt, Pullover werden von uns gestellt. Die Teilnehmer sollten sich schon vor dem Kurs mit dem Buch Richtlinien für Reiten und Fahren - Band 6 (FN-Verlag) vorbereiten. Das Buch kann hier bestellt werden. |
Das Longierabzeichen 5 (früher: DLA IV)
Voraussetzungen: - Basispass Pferdekunde - Mitgliedschaft in einem Reitverein
Im praktischen Teil wird beurteilt: - Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) - Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel - Sicherheit beim Handwechsel - Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren - Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
In den Stationsprüfungen werden geprüft: - Fachgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre) - Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes - Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth) | Das Longierabzeichen 4 (früher: DLA III)
Voraussetzungen: - LA 5 bzw. DLA IV, seit mindestens 3 Monaten - Mitgliedschaft in einem Reitverein
Im praktischen Teil wird beurteilt: - Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) - Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel - Sicherheit beim Handwechsel - Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren - Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit
In den Stationsprüfungen werden entsprechend den Anforderungen der Klasse A geprüft: - Fachgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre) - Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport |